ulfberth
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Fabrik- und Handelszeichen (Warenzeichen, Marken) sind auf Waren oder deren Verpackung angebrachte Zeichen, die in den Handel gebrachte Waren als von einer bestimmten Person (Fabrikant, Verkäufer) herrührend kenntlich machen sollen. Die Bezeichnung der Person ist eine vollständige, wenn sie Namen und Wohnort angibt (nominative Marken, zu deren Führung jeder befugt ist); sie kann aber auch eine figürliche (symbolische Marken) sein, indem sie in einer Abkürzung des Namens oder in einem Zeichen besteht. Solche Zeichen haben dann große Bedeutung, wenn, wie bei dem Handel nach fremden Ländern, die namentliche Bezeichnung nicht verstanden wird. Waren dieselben früher Repräsentanten der Firma, die ebenso wie Wappen und Insignien des Adels auch zur Unterschrift bindender Verträge benutzt wurden, so sind sie heute dazu bestimmt, Waren des einen Gewerbetreibenden von denen eines anderen zu unterscheiden. ... Den ersten vollständigen Markenschutz gewährte Frankreich durch Gesetz vom 22. Germinal des Jahres XI (neue Gesetze 1824, 1857, 1873). Dann folgten Belgien, Österreich 1857 (neues Gesetz vom 6. Jan. 1890), Bayern (1862), Italien 1868, die Vereinigten Staaten, Russland, England, darauf Deutschland mit einem Reichsgesetz vom 30. Nov. 1874, die Schweiz 1879 (neues Gesetz 1890), die Niederlande und Dänemark 1880, Paraguay und Mexiko 1889.
Das englische Markenschutzgesetz (Merchandise Marks Act) vom 23. Aug. 1887 schreibt vor, daß alle in England anlangenden fremden Waren mit einer Bezeichnung des Ursprungslandes (z. B. Made in Germany) versehen sein müssen. Eine ähnliche Bestimmung besteht in den Vereinigten Staaten und in Frankreich.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906.
Soviel einmal zu den "MADE IN GERMANY-" und "GERMANY-Stempeln" nach 1887. Daher auch eine eher zeitgenössische Quelle.
Den Wikipedia-Eintrag - „Bereits vor dem Ersten Weltkrieg wurde Made in Germany oder auch nur Germany auf vielen Waren neben der Herstellerbezeichnung angebracht, zum Beispiel auf Porzellan, Bestecken und Kriegsausrüstung wie Messern und Dolchen, aber auch auf Orden“ - würde ich hier nicht zu Rate ziehen.
Der Abnahmestempel beschränkt m. E. den Produktionszeitraum auf den 1. Weltkrieg. Nachkriegsware (Souvenir-Stücke etc.) kann ich mir mit diesem Stempel kaum vorstellen. Es sei denn, wir hätten es hier mit einer neuzeitlichen Fertigung / Bastelei / Indienfertigung zu tun. Wobei eine diesbezügliche Beurteilung anhand von Bilder - von den hier eingestellten ganz zu schweigen - immer problematisch ist.
Eine belegbare Begründung ist problematisch. Denkbar wäre die Verwendung einer für das Ausland bestimmten Charge von Klingen für Jagdnicker etc., welche dann im Weltkrieg bei der Herstellung dieser Dolche Verwendung fanden. Hier könnten dann fertige Klingen – die nicht mehr an das feindliche Ausland ausgelieferte werden konnten - bei der Produktion eingesetzt worden sein.
Das wäre zumindest eine Theorie für den Abnahmestempel zusammen mit dem Wort GERMANY auf die Klinge.
Gruß
ulfberth
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