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Steppemwolf

(Mitglied)

Hallo meine Frage. Ich habe kürzlich von einem Waffenhändler einen umgebauten Vorderlader gekauft. Das Gewehr ist wohl ein englischer M1850 Vorderlader ,der nach 1871 mit dem Sneidersystem nachgerüstet wurde.Der Händler versicherte mir das ich Ihn nicht in meine WBK eintragen müsse.So gesehen ist es jetzt ja ein Hinterlader.Wer kann mir zur Rechtlichen Lage Auskunft geben? Danke im vorraus Gruss Carsten

08.04.09, 19:55:59

Murat

(Mitglied)

Als Hinterlader für die Patrone 577 Snyder ist dies Gewehr in der BRD auf jeden Fall WBK- pflichtig.
Die Auskunft des Händlers war leider unrichtig.

Gruß

Murat

08.04.09, 22:33:26

Steppemwolf

(Mitglied)

Hallo


Danke für deine Auskunft.
Ich habe das Gewehr heute zum Händler zurückgebracht.
Ich habe zwar eine grüne WBK möchte aber das Gewehr nicht auf diese eintagen.Wollte es eigentlich an die Wand hängen.
Er war auch einsichtig und wollte sich nochmal erkundigen.


Gruss Steppe

17.04.09, 20:04:55
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