Habe nochmals eindringlich beim Zoll nachgefragt, welche Dokumente
ich für meine Blankwaffe benötige und wurde auch dahingehend aufgeklärt, dass
man sich am besten mit dem diensthabenden Beamten am Empfangsort abspricht,
da jeder Beamte die Gesetze individuell auslegt. HÖRT HÖRT!!
d.h., dass die begehrte Blankwaffe mit Elfenbeingriffschalen vom Zoll spätestens in Deutschland beschlagnahmt wird, wenn die CITES Export licences Papiere (in meinem Falle) aus den USA!!! nicht vorgelegt werden können.
Liegt das CITES Dokument aus dem Ausland vor, dann muss unter
www.cites.bfn.de das Antragsformular nr 221 für die Einfuhrgenehmigung
ausgefüllt werden.
Mit diesen beiden Formularen dann zum Zoll sobald die Aufforderung vom Zoll zur
Abholung eintrifft.
Der deut. Zoll warnt davor, blauäugig auf die Unkenntnis des Zöllners zu hoffen,
im Falle, dass der Verkäufer "Plastikgriffschalen" vorgibt.. Dann wird ein Gutachter vom Zoll hinzugezogen und es wird richtig teuer bzw. Beschlagnahme droht..
Auch Walroßzahn fällt unter Artenschutz.
Es ist immer von Vorteil, sicherheitshalber gleich mit dem CITES-Dokument aufzutauchen.
Ansonsten gibt es unnötige Lagergebühren... Die Beamten sind nicht doof.
Soeben erhalte ich aus USA die ernüchternde Nachricht,
dass der Händler, (tritt als Museum auf) keine "Import/Export license" hat um
"restricted items" zu senden. "I am not allowed, to ship ivory out of the country".
Viele Grüße – etw. frustriert und ernüchtert,
Pauker