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Thema: Artilleriefaschinenmesser M/49 ==> Truppenstempel mit kleinem 'l' und Pfund-Zeichen (https://deutsches-waffenforum.de/topic.php?id=7668)


Geschrieben von: corrado26 am: 10.09.18, 15:07:16
Irgendwo glaube ich gelesen zu haben, dass die Büchsenmacher der Infanterieregimenter eine längere Version des M/52-Infanterie-Faschinenmessers führten. Liege ich da richtig oder täuscht mich meine Erinnerung?
Danke
corrado26


Geschrieben von: ulfberth am: 10.09.18, 17:42:05
Hallo corrado26,

ein längeres Faschinenmesser für preußische Büchsenmacher ist mir so nicht geläufig. Dann könnte man ja ebenso gut das Artillerie-Faschinenmesser verwenden.

Längere Infanteriesäbel kommen hingegen u. a. bei Hessen und vermutlich auch Nassau vor.

Gruß

ulfberth


Geschrieben von: corrado26 am: 10.09.18, 17:59:52
Danke Ulfbert. Grund der Frage ist ein Artilleriefaschinenmesser (Gesamtlänge um 760mm) mit Abnahme "W69" und einem Truppenstempel "15.2.1.", der meiner Meinung nach eher dem IR 15, als dem FAR 15 zuzuschreiben ist.
corrado26


Geschrieben von: ulfberth am: 10.09.18, 18:44:29
Welche Klingenabnahme?

Welche Begründung gibt es für die Zuschreibung zur Infanterie? Ich lese hier eher "15.2.14.". Die "1" (?) sehe ich vom Schriftbild nicht im Zusammenhang mit den anderen Zahlen.

Gruß

ulfberth


Geschrieben von: Gottscho1914 am: 10.09.18, 20:54:11
Hallo ,

den Truppenstempel 15. 2. l. 14.

würde ich mit

Feld=Artillerie=Regiment No. 15 , 2. leichte Batterie , Artillerie=Faschinenmesser M./49 Nr. 14

deuten .

Die angebliche 1 sieht für mich wie ein kleines l in deutscher Kurrentschrift aus .

15. Feld=Artillerie=Regiment

Errichtet: 19.5.1871

1. Fuss=Abtheilung Strassburg
2. Fuss=Abtheilung Metz
Reitende Abtheilung Neu-Breisach

Gruß Jens


Geschrieben von: corrado26 am: 11.09.18, 13:01:29
Zitat von ulfberth:
Welche Klingenabnahme?

Welche Begründung gibt es für die Zuschreibung zur Infanterie?


In der Vorschrift über das Bezeichnen und Nummerieren der Handfeuer - und blanken Waffen, veröffentlicht im Großherzoglich Hessischen Militär-Verordnungsblatt N°1 vom 21. Januar 1869 heißt es auf S.57 unter 6.) das Infanterieseitengewehr a/m; mit längerer Klinge für Büchsenmacher.

Dies war der Hintergrund zur Frage, wobei mir nicht ganz klar ist, ob dies nur für die großherzoglich hessischen Truppen oder auch für Preußens Infanterie galt. Wenn dies auch für die preuß. Infanterie valid war, dann kann man den Truppenstempel möglicherweise auch anders interpretieren.
corrado26


Geschrieben von: Gottscho1914 am: 11.09.18, 14:22:01
Der Truppenstempel gehört eindeutig zur Artillerie und lässt sich auch durch die Formation nachweisen .

Gliederung der Formation 1871 bis ca. 1872:

Feld=Artillerie=Regiment No. 15 , Oberst von Leslie

Regiments=Stab : Straßburg

1. Fuss=Abtheilung Straßburg , Major Kauenhoven

1ste und 2te schwere Batterie

1ste und 2te leichte Batterie



2. Fuss=Abtheilung Metz , Major Krause

3te und 4te schwere Batterie

3te und 4te leichte Batterie



Reitende Abtheilung Neu-Breisach , Oberstlt. Röhl

1ste reitende Batterie

2te reitende Batterie

3te reitende Batterie


Gruß Jens


Geschrieben von: corrado26 am: 11.09.18, 14:54:04
Danke für die Auflistung, die mir aber durchaus bekannt ist. Dennoch: Wenn die Büchsenmacher der Infanterie-Regimenter Faschinenmesser mit längeren Klingen führten, erscheint mir die Deutung als IR 15 durchaus plausibel - oder sehe ich da etwas völlig falsch?
corrado26


Geschrieben von: ulfberth am: 11.09.18, 17:51:45
Ja, letzteres! lachen

Gruß

ulfberth


Geschrieben von: corrado26 am: 11.09.18, 18:09:58
und warum?????????? verwirt