Meinung ändert keine Tatsache.
Die bei der Tagung am Samstag aufgekommene Frage nach dem Portepee der Unterveterinäre kann klar als das normale silberne Portepee der Wachtmeister beantwortet werden. Diese unteren Tierärzte waren Angehörige des Soldatenstandes und
keine unteren Militärbeamten.
Rangverhältnisse.
Der abweichende Status von Offizieren und Unteroffizieren im preussischen Veterinärwesens hat in der Vergangenheit bei verschiedenen Publikationen zu Mißverständnissen geführt. Die Veterinär-Offiziere und Unteroffiziere entwickelten sich aus den im Unteroffiziersdienstgrad stehenden Kurschmieden. Durch A.K.O. vom 25. Januar 1853 wurde aus der etatmäßigen Zahl der als "Thier-Aerzte I. Klasse" geprüften Kurschmiede bei jedem Linien-Kavallerie- und Ar-tillerie-Regiment je ein Roßarzt sowie bei den vergleichbaren Gardeformationen ein Ober-Roßarzt ernannt. Letzterem wurde der Rang als Wachtmeister verliehen und gleichzeitig das goldene (Beamten-) Portepee genehmigt. Der Ober-Roßarzt bezogen das Gehalt nach den für die Offiziere geltenden Grundsätzen und wurde gleich den Unterärzten behandelt, während Roßärzte und Kurschmiede die Löhnung nach den für Unteroffiziere geltenden Bestimmungen er-hielten. Erst die A.K.O. vom 9. Januar 1863 brachte eine Aufwertung der Kurschmiede: "An die Stelle der Benennung "Kurschmied" soll die Benennung "UnterRoßarzt" treten. Diejenigen Unter-Roßärzte, welche als Thierärzte II. Klasse approbiert sind und in der Armee als Unter-Roßarzt fünf Jahre tadellos gedient haben, können ... zu Roßärzten ernannt werden, ohne daß hierdurch in ihrer dienstlichen Stellung etwas geändert wird.". Dies betraf ebenfalls die bishe-rigen Roßärzte, welche nunmehr den Titel "Stabs-Roßarzt" führten. In der gleichzeitig für Veterinäre - ausschließlich der Ober-Roßärzte der Garde - reglementierten neuen Uniform wird hierbei erstmalig ein Offizierseitengewehr erwähnt: "... die Roßärzte tragen, wie die Stabs-Roßärzte, den Offizier-Säbel mit dem silbernen Portepee.".
Die unterschiedlichen Rangverhältnisse werden nochmals deutlich in der "Bestimmung über das Militär-Veterinär-Wesen vom 15. Januar 1874:
"§ 5. Einteilung und Rang
Das roßärztliche Personal besteht aus Korps-Roßärzten, OberRoßärzten, Roßärzten und Unter-Roßärzten. Die Korps-Roßärzte und Ober-Roßärzte sind obere Militär-Beamte ohne bestimmten Militär-Rang. In Bezug auf ihre Rang- und allgemeinen Dienstverhältnisse finden die für Zahlmeister bestehenden Bestimmungen analog Anwendung. Die Roßärzte und Unter-Roßärzte, erstere zu den Wachtmeistern oder Feldwebeln, letztere zu den Vice-Wachtmeistern oder Vice-Feldwebeln zählend, gehören zu den Personen des Soldatenstandes. Roßärzte rangieren hinter dem jüngsten Wachtmeister oder Feldwebel, Unter-Roßärzte hinter dem jüngsten Vice-Wachtmeister oder Vice-Feldwebel des Truppenteils.
§ 32. Die Roßärzte und Unter-Roßärzte versehen den roßärztlichen Dienst und leiten die Ausführung des Hufbeschlages bei mindestens einer Eskadron, Feld-Artillerie-Abteilung, reitender Batterie oder bei einem Train-Bataillon."
Der dienstliche Rang änderte sich erst am 31. März 1892, als die Roßärzte zu Militärbeamten wurden. Am 27. August 1903 erfolgte zusätzlich eine Umbenennung (u.a.) der Roßärzte in Oberveterinäre und analog dazu der Unterroßärzte in Unterveterinäre. Deshalb auch die zeitlich unterschiedliche Bezeichnung als Roßarztsäbel (R.S.) und Säbel für Unterveterinäre (S.f.U.).